Neues vom Urlaub!

Urlaub & Arbeitsrecht: gesetzlicher Urlaubsanspruch

Den Anspruch auf bezahlte Freizeit regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieses sieht 24 Werktage gesetzlichen bezahlten Urlaub vor. Werktage sind Montag bis Samstag. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub daher 20 Tage.

Darüber hinaus steht es dem Arbeitgeber natürlich frei, mehr Urlaub zu gewähren. Dies ist dann ein vom Arbeitgeber freiwillig gewährter Zusatzurlaub.

Wann verfallen Urlaubstage?

Der Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr des Entstehens zu nehmen. In Ausnahmefällen und nach Absprache kann er bis zum 31.03. des darauffolgenden Kalenderjahres übertragen werden. Daran anschließend verfällt der Urlaub.

Anders sieht dies bei lang andauernder Krankheit aus. Der EuGH hat kürzlich entschieden, dass Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden kann, erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt, in dem er entstanden ist.

Arbeitgeber unter Informationspflicht

Ebenso hat der EuGH entschieden, dass Urlaub nicht verfällt, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen hat, seine Urlaubstage zu nehmen.

Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter über die Risiken eines etwaigen Urlaubsverfalls aufklären. Der Arbeitnehmer muss explizit darauf hingewiesen werden, dass noch offene Urlaubstage (und wie viele) vorhanden sind.

Urlaubsabgeltungsanspruch

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, bevor der gesamte Jahresurlaub genommen worden ist, entsteht ein Urlaubsabgeltungsanspruch. Hier ist dann der restliche Urlaub in Geld zu bezahlen. Dieser Anspruch ist vererblich. Stirbt also der Mitarbeiter im Laufe eines Urlaubsjahres und besteht noch ein Resturlaubsanspruch, so entsteht ein finanzieller Anspruch der Erben gegen den Arbeitgeber.

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