Bewerbungskosten – Wer zahlt?
Arbeitsrecht Beratung
Entscheidend für die Übernahme von Bewerbungskosten ist entweder die ausdrückliche Zusage des potenziellen Arbeitgebers oder die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch selbst, auch wenn diese unverbindlich ist.
Mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch stimmt der Arbeitgeber einer Kostenübernahme stillschweigend zu. Um hier Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte bei der Einladung zu einem solchen Gespräch nach der günstigsten Anreisemöglichkeit gefragt werden.
Nichtübernahme & Pauschalierung von Bewerbungskosten
Es steht dem Arbeitgeber bei der Mitteilung des Gesprächstermins allerdings frei, darauf hinzuweisen, dass entstehende Bewerbungskosten nicht übernommen werden. In diesem Fall sind die Kosten vom Mitarbeiter selbst zu tragen. Ebenso ist es möglich, dass die Kostenübernahme auf bestimmte Pauschalbeträge begrenzt wird.
Im Rahmen von Bewerbungen empfiehlt sich also in jedem Fall, die Frage der Bewerbungskosten vorab zu klären!
Welche Kosten erstattet werden
Im Fall der Übernahme von Bewerbungskosten werden in der Regel folgende Ausgaben erstattet:
- Verpflegungskosten
- Reisekosten
Fahrtkosten bei der Bahn (2. Klasse) und Fahrtkosten mit dem Auto (über die steuerliche Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro pro Kilometer)
Anreisekosten mit dem Flugzeug werden in der Regel nicht erstattet, ebenso wie Anreisekosten mit dem Taxi.
- Übernachtungskosten
Übernachtungskosten werden meist nur übernommen, wenn eine Rückreise am gleichen Tag unzumutbar ist. Der potenzielle Arbeitgeber trägt dann in der Regel die Kosten für die Übernachtung in einem Mittelklassehotel.
Bewerbungskosten von der Steuer absetzen
Bleiben Sie auf sämtlichen Bewerbungskosten sitzen und finden keinen zahlungswilligen Dritten, können Sie die entsprechenden Ausgaben immer noch bei der Steuererklärung als Bewerbungskosten geltend machen.
Übrigens: Sind Sie arbeitslos, können Sie die Reisekosten zu einem Bewerbungsgespräch in der Regel beim Arbeitsamt geltend machen. Dies hat allerdings vor dem Vorstellungsgespräch zu erfolgen.
Arbeitsrecht Beratung zu Bewerbungskosten
Guter Rat ist nicht teuer. Sprechen Sie die Erstattung von Kosten im Rahmen einer Bewerbung stets vor dem anstehenden Interview an!
Sollte es dennoch offene Fragen geben, wenden Sie sich an einen kompetenten Experten für Arbeitsrecht!
Rechtsanwalt Michael Struckhoff aus der Rechtsanwaltskanzlei alphalex in München berät Sie gern. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!