Michael Struckhoff Rechtsanwalt MünchenMichael Struckhoff Rechtsanwalt München

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Anwalt für Arbeitsrecht Kosten

Honorar

Arbeitsrecht Erstberatung

Wir bieten insbesondere eine arbeitsrechtliche Erstberatungen zu fairen Preisen an.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

Tel: +49-895 146 99 33

Anwaltskosten & Leistungen:

Das Honorar für unsere Leistungen ist für unsere Mandanten immer fair und nachvollziehbar!

Aus diesem Grund bieten wir in der Rechtsanwaltskanzlei München alphalex neben den üblichen Gebühren und Honoraren auch individuelle Vergütungsvereinbarungen an.

Zu Beginn des Mandats klären wir Sie immer über die voraussichtlich entstehenden Kosten sowie die möglichen individuellen Vergütungsvereinbarungen auf. Ob gesetzliche Gebühren, Honorarvereinbarungen nach Stundensätzen, Erfolgshonorare oder Pauschalvergütungen:

Zusammen finden wir immer die beste Lösung!

Der erste Anruf in der Anwaltskanzlei ist stets kostenfrei.

Ganz gleich ob Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, kompetenten Beistand im Strafrecht oder eine engagierte Anwältin für Familienrecht benötigen: Unsere Fachanwälte garantieren immer faire Kosten und die beste rechtliche Unterstützung – kompetent, schnell und diskret.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Honorar unserer Rechtsanwaltskanzlei.


Erstberatung

Die Erstberatung dient der Klärung des Sachverhalts und einer ersten rechtlichen Einschätzung Ihrer Angelegenheit. Sie findet meist in einem persönlichen Gespräch statt und kostet für Verbraucher maximal 190,- € zzgl. USt, für gewerbliche Mandanten maximal 250,- € zzgl. USt. Ein Schriftverkehr erfolgt hier nicht.

Wenn Sie uns anschließend das Mandat erteilen, wird die Erstberatungsgebühr vollständig auf die weiteren Gebühren angerechnet.

Gesetzliche Gebühren nach RVG

Wird keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen, erfolgt die Abrechnung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach gesetzlichen Gebühren. Berechnungsgrundlage ist der Gegenstandswert (Streitwert). Das RVG gibt einen Gebührenrahmen vor, der die Komplexität des Sachverhalts und die rechtliche Schwierigkeit des Falls berücksichtigt. Bei nachfolgenden gerichtlichen Verfahren werden Teile der außergerichtlich angefallenen Gebühren auf die gerichtlich anfallenden Gebühren (nicht Gerichtskosten) angerechnet.

Individuelle Vergütungsvereinbarungen

  • Honorarvereinbarung mit Stundensatz
    Die Honorarbasis pro Stunde wird vertraglich vereinbart. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt anhand transparenter und nachprüfbarer Aufstellungen. Hier wird die  von uns erbrachte Leistung dokumentiert.
  • Pauschalhonorar
    Beim Pauschalhonorar wird ein bestimmtes Honorar, unabhängig von Zeitaufwand oder Gegenstandswert, vereinbart.
  • Erfolgshonorar
    Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars gestattet der Gesetzgeber nur unter sehr speziellen Umständen. Ob diese Vergütungsform in Ihrem konkreten Fall zulässig und sinnvoll ist, erläutern wir gerne mit Ihnen persönlich.

Kostenerstattung

Auftraggeber unserer Tätigkeit ist immer unser Mandant. Das bedeutet, dass die bei uns entstehenden Auslagen und Gebühren grundsätzlich von Ihnen zu tragen sind.

Sind Sie rechtschutzversichert, haben Sie im Rahmen des Versicherungsschutzes einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer.

Zu Ihrer Entlastung  und zur Vereinfachung der Angelegenheit übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer; diese Korrespondenz kann kostenpflichtig sein, was wir selbstverständlich vorab mit Ihnen besprechen.

In gerichtlichen Verfahren trägt in der Regel der Prozessverlierer sämtliche anfallende Kosten. Eine Ausnahme gilt bei arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz.

Prozesskostenhilfe

Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, um die anfallenden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren aufzubringen, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (staatliche Leistung).  Einzelheiten  und Voraussetzungen werden wir Ihnen jeweils erläutern und mit Ihnen besprechen.


Ob Erstgespräch, eingehende Rechtsberatung, durchsetzungsstarke Vertretung vor Gericht oder als Externe Rechtsabteilung:

Unsere Anwaltskanzlei alphalex in München garantiert Ihnen stets beste Leistungen und faire Kosten!

Nehmen Sie Kontakt auf und besprechen Sie Ihr ganz persönliches Anliegen mit Michael Struckhoff, Fachanwalt für Arbeitsrecht, kompetenter Ansprechpartner für Verkehrsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, sowie weitere Rechtsgebiete!

Wir bieten unseren Mandanten – gleich ob Firmenkunden, Freiberufler, Selbstständigen oder Unternehmen – an, die externe Rechtsabteilung für Sie zu sein.

Darunter verstehen wir die laufende Rechtsberatung, die Übernahme des Forderungsmanagements, die prozessuale Durchsetzung von offenen Forderungen etc.. Das Ziel ist die umfassende rechtliche Beratung, Betreuung und Vertretung unserer Mandanten in nahezu allen Rechtsgebieten.

Über Einzelheiten und Ihre individuelle Vorstellungen sollten wir sprechen.

Die Vergütung unserer Tätigkeit als externe Rechtsabteilung erfolgt auf Basis von monatlich zu vereinbarenden Pauschalhonoraren, die unabhängig von einer Tätigkeit regelmäßig bezahlt werden. Alternativ kann ein festes Stundenkontingent zu einem Pauschalpreis gebucht werden!

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