Faire, transparente Kosten – von Anfang an. Der erste telefonische Kontakt mit unserer Kanzlei ist für Sie kostenfrei. Rufen Sie uns gern an: Tel: 089 514 699 0

Transparente Kosten. Faire Lösungen.
Bei alphalex legen wir großen Wert auf faire, transparente und nachvollziehbare Honorare. Bereits zu Beginn Ihres Mandats informieren wir Sie offen über die voraussichtlich entstehenden Kosten und besprechen gemeinsam die passende Vergütungsform.
Neben den gesetzlichen Gebühren bieten wir Ihnen – je nach Mandat und rechtlicher Möglichkeit – auch individuelle Vergütungsvereinbarungen an, etwa auf Basis von Stundensätzen oder Pauschalhonoraren. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Ob Arbeitsrecht, Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Wir unterstützen Sie kompetent, schnell und diskret.
Erstberatung
In einem ersten Beratungsgespräch klären wir den Sachverhalt und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen. So erhalten Sie frühzeitig Orientierung, welche Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Die Erstberatung findet in der Regel in einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei statt. Ebenso ist eine Beratung telefonisch oder per Videokonferenz möglich – etwa über Zoom, Microsoft Teams oder einen vergleichbaren Dienst. So können Sie den Weg wählen, der für Sie am bequemsten ist, ganz unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden.
Die konkrete Höhe der Erstberatungsgebühr richtet sich nach dem Aufwand und den gesetzlichen Vorgaben. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten. Beauftragen Sie uns anschließend mit der weiteren Vertretung, wird die Erstberatungsgebühr vollständig auf die weiteren Gebühren angerechnet.


Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
Sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnen wir unsere Leistungen nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert – also nach der wirtschaftlichen Bedeutung Ihrer Angelegenheit. Das RVG sieht dabei unterschiedliche Gebührenrahmen vor, die unter anderem den Umfang, die Komplexität und die rechtliche Schwierigkeit des Falls berücksichtigen.
Kommt es nach außergerichtlicher Tätigkeit zu einem gerichtlichen Verfahren, werden bereits entstandene Anwaltsgebühren teilweise auf die gerichtlichen Anwaltsgebühren angerechnet. Gerichtskosten kommen hier nicht hinzu.
Individuelle Vergütungsvereinbarungen
In vielen Fällen lässt sich eine Vergütung vereinbaren, die besser zu Ihrem Anliegen passt als die gesetzlichen Gebühren:
Honorarvereinbarungen mit Stundensatz
Die Vergütung pro Stunde wird vertraglich vereinbart. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt anhand transparenter und nachprüfbarer Aufstellungen. So wird die tatsächlich erbrachte Leistung dokumentiert.
Pauschalhonorar
Für eine klar umrissene Leistung wird ein bestimmtes Honorar vereinbart, unabhängig vom Zeitaufwand oder Gegenstandswert. Das schafft Planungssicherheit.
Erfolgshonorar
Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist gesetzlich nur unter sehr speziellen Voraussetzungen möglich. Ob diese Vergütungsform in Ihrem konkreten Fall zulässig und sinnvoll ist, erläutern wir Ihnen gerne persönlich.

Ist Ihr Arbeitsplatz gefährdet, droht Ihnen Entlassung, Kurzarbeit oder Gehaltskürzung?
Rufen Sie uns an oder kommen Sie zu uns! Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Kostenerstattung und Rechtsschutzversicherung
Auftraggeber unserer anwaltlichen Tätigkeit ist grundsätzlich unsere Mandantschaft. Das bedeutet, dass die entstehenden Gebühren und Auslagen zunächst von Ihnen zu tragen sind.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, können im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes Ansprüche auf Kostenübernahme bestehen – beispielsweise eine Freistellung von den Kosten. Zur Entlastung übernehmen wir auf Wunsch gern die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer und klären vorab, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung eintritt. Sprechen Sie uns einfach an.
In gerichtlichen Verfahren trägt in der Regel die unterlegene Partei die anfallenden Kosten. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz: Dort trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Prozesskostenhilfe
Wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Wir erläutern Ihnen gern, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Ob Erstgespräch, umfassende Rechtsberatung, gerichtliche Vertretung oder laufende rechtliche Betreuung als externe Rechtsabteilung: alphalex steht Ihnen mit kompetenter Beratung, transparenter Kostenkommunikation und engagierter Unterstützung zur Seite.

