Behinderung und Arbeitsrecht
Besondere Regelungen zum Schutz schwerbehinderter Menschen
Das sogenannte Schwerbehindertenrecht ist heute ein Teil des neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Es schützt schwerbehinderte Menschen, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt.
Eingliederung in das Arbeitsleben
Das SGB IX regelt die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben, den Schutz vor ungerechtfertigtem Verlust ihres Arbeitsplatzes sowie die besondere Ausgestaltung von Arbeitgeberpflichten gegenüber schwerbehinderten Menschen.
Behinderung und Arbeitsrecht: Schwerbehindertenrecht & Kündigungsschutz
Schwerbehinderte sind nur mit Zustimmung des Inklusionsamts kündbar!
Diese Zustimmung muss vom Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer Kündigung eingeholt werden.
Ein Zustimmungsverfahren über Kündigungen von schwerbehinderten Menschen hält zahlreiche Fallstricke bereit!
Bei Fragen zu Arbeitnehmern mit Behinderung und Arbeitsrecht steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei München alphalex stets engagiert und mit großer Sachkenntnis zur Seite.
Michael Struckhoff, Fachanwalt für Arbeitsrecht in München, vertritt seine Mandanten vor dem Arbeitsgericht und dem Inklusionsamt, sowie in den daraus folgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München berät Sie auch kompetent zu allen Möglichkeiten der Gleichstellung eines Arbeitnehmers mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer, zur Antragstellungen bei der Bundesagentur für Arbeit und bezüglich der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung.
Sie haben weitere Fragen zum Schwerbehindertenrecht, dem Kündigungsschutz oder dem Recht von Gleichgestellten?
Nehmen Sie rasch Kontakt mit unserer Kanzlei alphalex in München auf!
Rechtsanwalt Michael Struckhoff, unser Spezialist für Arbeitsrecht, berät Sie gerne und verteidigt Ihre Interessen auf zahlreichen Rechtsgebieten.