Urlaubskürzung wegen Kurzarbeit?
Wie Kurzarbeit den Urlaubsanspruch verändert
Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Werktage als gesetzlichen Mindesturlaub vor, wobei Werktage den Samstag beinhalten. Arbeitet ein Mitarbeiter daher nur an 5 Tagen in der Woche, steht ihm ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen zu.
Urlaubstage bei Kurzarbeit
Reduziert sich nur die Stundenanzahl der geleisteten Arbeit, nicht jedoch die Anzahl der geleisteten Arbeitstage, findet nach hiesiger Auffassung eine Kürzung statt.
Bei variabler Kürzung der zu leistenden Arbeit – Tage oder Stunden – ist eine individuelle Berechnung erforderlich.
Bei Kurzarbeit Null entsteht kein Urlaubsanspruch im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH.
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