Mein Kind ist krank – was nun?

Darf man einfach zu Hause bleiben, wenn das Kind erkrankt? Oder riskiert man eine Abmahnung oder Kündigung? Und was ist zu tun, wenn der Kindergarten plötzlich anruft, weil das Kind kränkelt?

Diese und alle anderen arbeitsrechtlichen Fragen rund um Krankheiten und Arbeitsunfähigkeiten beantwortet Ihnen Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München, Rechtsanwalt Michael Struckhoff.

Kind krank Arbeitsrecht

Bei plötzlicher Krankheit eines Kindes sieht das Gesetz einen unbezahlten Anspruch auf Freistellung vor, wenn das Kind jünger ist als zwölf Jahre und gesetzlich krankenversichert ist. Dieser Anspruch gilt pro Kind und für maximal 10 Tage im Jahr je Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Tage.

In dieser Zeit wird generell Krankengeld für 10 Arbeitstage im Kalenderjahr bezahlt.

Bei Betreuung eines kranken Kindes sieht § 616 BGB Gehaltsfortzahlung vor. Allerdings ist diese Möglichkeit häufig durch Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag ausgeschlossen.

Lassen Sie Ihre Fragen, Möglichkeiten und Ansprüche in unserer Kanzlei prüfen!

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