Kündigungsschutzklage erklärt vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Struckhoff und sein Team sind Spezialisten rund um das Thema Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.

Unsere Mandanten haben Fragen wie:

  • Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
  • Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
  • Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
  • Was ist zu beachten?

Informationen für Arbeitnehmer:


Kündigungsschutzklage: Frist beachten!

Erhalten Sie eine Kündigung, können Sie immer Kündigungsschutzklage erheben.

Im Zweifelsfall: Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage überprüft die Wirksamkeit einer Kündigung. Ziel ist die Weiterbeschäftigung oder die Zahlung einer angemessenen Abfindung.

Wir setzen Ihr Recht durch!

Die Kündigungsschutzklage zielt darauf ab, die Wirksamkeit der Kündigung und die vorhandenen Kündigungsgründe zu überprüfen. Oft enden die Verfahren mit einer Abfindungszahlung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es selten, die Zahlung ist daher Verhandlungssache. Wir helfen Ihnen, die bestmögliche Abfindung zu erzielen!

Kündigungsschutzklage & Abfindung

Die Zeit drängt – vereinbaren Sie unverzüglich eine Besprechung !

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Übergabe oder Zustellung der Kündigung erhoben werden.

Dies gilt auch bei offensichtlich fehlerhaften Kündigungen durch den Arbeitgeber.

Kündigungsschutzklage Fristen

Die Beachtung der Klagefrist ist manchmal komplizierter als es scheint:

  • Der Chef legt die Kündigung am späten Abend in ihr betriebliches Postfach – Sie finden sie erst am nächsten Tag.

Ab wann läuft die Frist?

  • Ihr Arbeitgeber überreicht Ihnen die Kündigung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs – Sie nehmen die Kündigung aber nicht an und finden das Kündigungsschreiben 3 Tage später im Briefkasten.

Läuft die Frist bereits seit dem Gespräch?

  • Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage endet an einem Sonntag.

Welcher Tag gilt als Ende der Frist?

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Gerichtskosten und Anwaltskosten sind zu unterschieden. Beide bemessen sich nach dem Streitwert des Verfahrens, der vom Gericht bestimmt wird. In der Regel orientiert sich dieser am Bruttomonatsgehalt unter Berücksichtigung des Streitwertkatalogs der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Vor den Arbeitsgerichten besteht keine Kostenerstattungspflicht in der 1. Instanz. Jede Partei hat die Kosten ihrer Rechtsberatung selbst zu tragen, unabhängig davon, ob sie im Verfahren obsiegt oder nicht.

Unser Tipp:

Stehen nur geringe Mittel zur Verfügung und besteht keine Rechtsschutzversicherung: Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen! Wir helfen Ihnen natürlich dabei. Prozesskosten vor Arbeitsgerichten sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Struckhoff kann genau beurteilen, ob sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lohnt, mit welchem Ausgang zu rechnen ist und welche konkreten Kosten auf Sie als Kläger zukommen.

Anwalt für Kündigungsschutzklage

Zur Vermeidung von Fristversäumnissen sollten Sie in jedem Falle einen Anwalt beauftragen! Selbst bei verspäteter Beauftragung gibt es Möglichkeiten, doch noch zu klagen. Wir informieren Sie!

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Die Alphalex Rechtsanwalte in München stehen Ihnen im Kündigungsschutzrecht und vielen weiteren Rechtsgebieten zur Seite. Wir helfen Ihnen weiter!

Sie haben Fragen – wir die richtigen Antworten!

Nehmen Sie einfach Kontakt auf! Die Arbeitsrecht Hotline des Fachanwalts für Arbeitsrecht Michael STRUCKHOFF in München und Herrsching ist stets für Sie da:

Tel.: + 49 89 51469933

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