Keine Kündigung bei Krankheit?

Nach einer in der Bevölkerung weit verbreiteten Auffassung kann ein krankgeschriebener Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Diese Auffassung findet im Gesetz keine Stütze.

Kein Schutz vor Kündigung

Der Ausspruch einer Kündigung – und zwar sowohl einer außerordentlichen als auch einer ordentlichen Kündigung – wird durch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nicht gehemmt. Es ist also jederzeit möglich, auch krankgeschriebene Arbeitnehmer- unabhängig von der Dauer der Krankheit und während bestehender Krankschreibung – zu kündigen.

Auch für diese Arbeitnehmer gelten dann die üblichen kurzen Fristen des Arbeitsrechts, insbesondere auch die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

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