Drei Abmahnungen vor Kündigung

Auch dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine Kündigung ist in vielen Fällen ohne jegliche Abmahnung möglich, wenn der Verstoß im verhaltensbedingten Bereich so gravierend ist, dass ein wichtiger Grund für eine (dann) fristlose Kündigung vorliegt.

Keine mehrfache Abmahnung

Generell ist im verhaltensbedingten Bereich vor dem Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung notwendig. Bei einem weiteren Verstoß allerdings kann sofort die Kündigung erklärt werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, gleichartige Verstöße erst mehrfach abzumahnen, bevor das Arbeitsverhältnis beendet wird.

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