Mündliche Kündigungen sind möglich

Diese Auffassung ist falsch.

Zwar können Arbeitsverträge mündlich abgeschlossen werden, sie sind jedoch nur schriftlich kündbar. Das Schriftformerfordernis ergibt sich aus § 623 BGB, danach ist auch die elektronische Form ausgeschlossen. Kündigungen per e-mail oder SMS sind daher nicht empfehlenswert, es fehlt hier an einer Unterschrift.

Mündliche Kündigung mit Beratung

Bei Ausspruch von mündlichen Kündigungen sollte daher immer anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden, um zu versuchen, eine fehlerhafte Kündigungserklärung doch noch rechtssicher zu machen!

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