Heiligabend und Silvester sind arbeitsfrei!

Diese weit verbreitete Auffassung geht fehl. Der 24. Dezember – Heiligabend – ist kein Feiertag und somit auch nicht arbeitsfrei. Gleiches gilt für Silvester. Beide Tage sind nach dem Gesetz normale Arbeitstage.

Möchte der Mitarbeiter also an diesen Tagen frei haben, muss in der Regel jeweils ein ganzer Urlaubstag genommen werden.

Einzelheiten und Besonderheiten werden in der Regel betrieblich geregelt.

Es gibt Arbeitgeber, die eine Freistellung an Heiligabend und Silvester mit einem halben Urlaubstag bewerten. Machmal sind solche Regelungen auch Teil der Betriebsvereinbarung.

Generell aber gilt: wer Heiligabend und Silvester frei haben möchte, muss Urlaub nehmen.

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