Gesundschreibung

Es ist bekannt, dass Mediziner Arbeitnehmer, die sich krank fühlen, arbeitsunfähig schreiben. Die erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU / „gelber Zettel“) weisen die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus.

Gibt es keine Gesundschreibung?

Nein! Entgegen weitverbreiteter Ansicht gibt es eine Gesundschreibung nicht.

Fühlt sich ein Arbeitnehmer gesund und arbeitsfähig, kann er jederzeit die Arbeit antreten, unabhängig von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es gilt auch der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte man trotz Krankschreibung durch den Arzt am Arbeitsplatz erscheinen.

Krankgeschrieben am Arbeitsplatz

Stellt der Arbeitnehmer seine Arbeitsfähigkeit selbst fest, muss er Besonderheiten wie z.B. Infektionskrankheiten beachten. Ein Arbeitsantritt nach einer Infektionskrankheit sollte nur nach ärztlicher Feststellung der Arbeitsfähigkeit erfolgen.

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