Widerrufsfrist für Arbeitsverträge?

Arbeitsverträge können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, auf Verlangen des Mitarbeiters ist ein Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen. Die Essentialia sind schriftlich niederzulegen. Entsprechende Regelungen finden sich oft auch in Tarifverträgen.

Generell aber gilt, dass auch mündlich abgeschlossene Arbeitsverträge wirksam sind.

Arbeitsvertrag widerrufen

Eine Widerrufsfrist – etwa zwei Wochen – wie in Verbraucherverträgen üblich, gibt es in Arbeitsverträgen nicht. Arbeitsverhältnisse können als Dauerschuldverhältnisse nur ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Eine Anfechtung der abgeschlossenen Vereinbarung ist ebenfalls möglich. Die jeweiligen Konsequenzen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere der §§ 622, 626 BGB, § 123 BGB.

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