Arztbesuch während der Arbeitszeit

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass Arztbesuche während der Arbeitszeit ohne weiteres möglich sind. Dieses ist falsch. Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist nur dann möglich – und vom Vorgesetzten / Arbeitgeber auch zu genehmigen – wenn er unabwendbar ist, das heißt auf einer akut eingetretenen Krankheitssituation innerhalb des Arbeitstages beruht.

Arzttermine planen

Andernfalls sind die Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arzttermine entweder auf ihre Freizeit zu legen oder Urlaub zu beantragen. Bei Gleitzeitregelungen sind entsprechende Arztbesuche außerhalb der Kernarbeitszeit wahrzunehmen.

Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist daher trotz gegenteiliger, weit verbreiteter Auffassung in der Bevölkerung sehr wohl ein Problem.

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