Mutterschutzrecht
Rechte & Pflichten von schwangeren Frauen
Das Mutterschutzrecht regelt Rechte und Pflichten von Schwangeren im bestehenden Arbeitsverhältnis sowie bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Es bezweckt den Schutz werdender Mütter und regelt insbesondere Beschäftigungsverbote bei Risikoschwangerschaften, Schutzfristen vor und nach der Entbindung, sowie Verbote von Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit.
Die Kündigung einer Schwangeren ist nur mit Zustimmung der jeweils zuständigen Behörde (zum Beispiel: Gewerbeaufsichtsamt) möglich.
Mutterschutz München
Bei allen Fragen im Bereich des Mutterschutzes hilft Ihnen der Fachanwalt für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskanzlei München Michael Struckhoff stets kompetent, umfassend und engagiert.