Wer arbeitsunfähig ist, sollte sich nicht nur auskurieren, sondern auch die formalen Regeln beachten. Eine fehlerhafte oder verspätete Krankmeldung kann im Arbeitsrecht schnell zu Problemen führen – von Ärger mit dem Arbeitgeber über eine Abmahnung bis hin zur verweigerten Entgeltfortzahlung. Deshalb gilt: Krankmelden – aber richtig.
Die Kanzlei alphalex Rechtsanwälte in München berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Entgeltfortzahlung und krankheitsbedingte Kündigung.
Wann muss ich mich krankmelden?
Die wichtigste Regel lautet: Eine Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. Das bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis sollte die Krankmeldung so früh wie möglich erfolgen – spätestens vor Dienstbeginn am ersten Krankheitstag.
Gesetzlich ist geregelt, dass Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen müssen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Der Arbeitgeber darf die Vorlage aber auch früher verlangen, etwa bereits ab dem ersten Krankheitstag.
Zusätzlich sollten Arbeitnehmer prüfen, ob im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in internen Dienstanweisungen strengere Vorgaben stehen. Diese Regelungen sind grundsätzlich zu beachten.
Wie sollte die Krankmeldung erfolgen?
Auch die Art der Krankmeldung kann im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Richtlinien geregelt sein. Häufig verlangen Arbeitgeber eine telefonische Krankmeldung bei der direkten Führungskraft und zusätzlich eine Information an die Personalabteilung.
Grundsätzlich empfiehlt sich eine klare, nachweisbare und professionelle Mitteilung. Geeignet sind insbesondere:
- telefonische Krankmeldung beim Vorgesetzten
- zusätzliche E-Mail an Personalabteilung oder Arbeitgeber
- Nutzung eines offiziellen HR-Systems, falls vorhanden
- schriftliche Bestätigung, wenn dies im Unternehmen verlangt wird
Eine Krankmeldung per SMS, WhatsApp oder über Social-Media-Kanäle sollte nur genutzt werden, wenn dies im Unternehmen ausdrücklich üblich oder erlaubt ist. Andernfalls kann später Streit entstehen, ob die Krankmeldung ordnungsgemäß zugegangen ist.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?
Nein. Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht mitteilen, woran sie erkrankt sind. Entscheidend ist allein, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange diese voraussichtlich dauern wird.
Der Arbeitgeber hat in der Regel keinen Anspruch darauf, die konkrete Diagnose zu erfahren. Auch private medizinische Details müssen nicht offengelegt werden. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber nachfragt oder die Erkrankung anzweifelt.
Wichtig ist jedoch:
Arbeitnehmer müssen wahrheitsgemäße Angaben zur Arbeitsunfähigkeit und zur voraussichtlichen Dauer machen. Wer bewusst falsche Angaben macht oder eine Krankheit nur vortäuscht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und eAU: Was gilt heute?
Früher mussten Arbeitnehmer den sogenannten „gelben Zettel“ selbst beim Arbeitgeber einreichen. Heute gilt für gesetzlich Versicherte regelmäßig das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Ärztinnen und Ärzte übermitteln die eAU digital an die gesetzliche Krankenkasse; der Arbeitgeber kann die Daten anschließend elektronisch abrufen. Trotzdem müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber weiterhin selbst über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die AU-Daten gesetzlich versicherter Arbeitnehmer elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen. Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber in diesen Fällen also regelmäßig keine Papier-AU mehr vorlegen. Die Pflicht zur Krankmeldung bleibt aber bestehen.
Anders kann es etwa bei privat Versicherten, bei bestimmten Auslandsfällen oder technischen Problemen sein. Dann kann weiterhin eine Papierbescheinigung erforderlich werden. Arbeitnehmer sollten deshalb sicherheitshalber eine Ausfertigung für die eigenen Unterlagen aufbewahren.
Ab wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Nach der gesetzlichen Grundregel ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Die Bescheinigung muss dann spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen beziehungsweise im eAU-Verfahren abrufbar sein. Wichtig: Bei der Berechnung zählen auch Wochenenden und Feiertage mit.
Beispiel:
Wer am Freitag arbeitsunfähig wird und auch am Montag noch krank ist, sollte die Fristen besonders sorgfältig prüfen. Freitag, Samstag und Sonntag zählen als Kalendertage mit. Spätestens am Montag kann daher eine ärztliche Feststellung erforderlich sein.
Der Arbeitgeber darf außerdem verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeit früher ärztlich nachgewiesen wird – auch schon ab dem ersten Krankheitstag. Das kann im Arbeitsvertrag geregelt sein oder im Einzelfall angeordnet werden.
Krank bedeutet nicht automatisch bettlägerig
Ein häufiger Irrtum lautet: Wer krankgeschrieben ist, muss den ganzen Tag im Bett bleiben. Das stimmt nicht. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausüben kann. Daraus folgt aber nicht automatisch ein Hausarrest.
Erlaubt ist grundsätzlich alles, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Je nach Erkrankung können Spaziergänge, Einkäufe oder bestimmte Freizeitaktivitäten zulässig sein. Bei psychischen Erkrankungen kann sogar ein Ortswechsel oder eine Reise der Erholung dienen. Entscheidend ist immer, ob das Verhalten mit der Genesung vereinbar ist.
Wer während einer Krankschreibung verreisen möchte, sollte im Zweifel vorher ärztlichen Rat einholen und sich bestätigen lassen, dass die Reise dem Heilungsprozess nicht entgegensteht.
Gibt es eine Gesundschreibung?
Eine klassische „Gesundschreibung“ gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Endet die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit früher, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich wieder arbeiten, wenn er tatsächlich arbeitsfähig ist. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte aber nicht einsetzen, wenn offensichtlich gesundheitliche Risiken bestehen.
Umgekehrt gilt: Wer trotz laufender Krankschreibung wieder arbeiten möchte, sollte sicher sein, dass die Tätigkeit die Genesung nicht gefährdet. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine ärztliche Rücksprache.
Kann Krankheit ein Kündigungsgrund sein?
Ja, Krankheit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsgrund sein. Dann spricht man von einer krankheitsbedingten Kündigung. An eine solche Kündigung werden jedoch hohe Anforderungen gestellt.
Der Arbeitgeber muss regelmäßig eine negative Gesundheitsprognose darlegen. Das bedeutet: Es muss zu erwarten sein, dass auch künftig erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten auftreten. Zudem müssen betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt sein. Schließlich ist eine Interessenabwägung erforderlich.
Gerade bei krankheitsbedingten Kündigungen lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Häufig bestehen Angriffspunkte, etwa bei der Prognose, beim betrieblichen Eingliederungsmanagement oder bei der Interessenabwägung.
alphalex Rechtsanwälte in München: Beratung zur Krankmeldung im Arbeitsrecht
Eine Krankmeldung klingt zunächst einfach, kann aber arbeitsrechtlich erhebliche Folgen haben. Fehler bei der Mitteilung, Streit über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Kündigung wegen Krankheit sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
alphalex Rechtsanwälte in München beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber kompetent im Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Krankmeldung, Entgeltfortzahlung, eAU, Abmahnung und krankheitsbedingter Kündigung.
Krankmeldung rechtzeitig und korrekt abgeben
Wer krank ist, sollte den Arbeitgeber unverzüglich informieren, die voraussichtliche Dauer mitteilen und die geltenden Nachweispflichten beachten. Die Diagnose muss grundsätzlich nicht offengelegt werden. Dank eAU läuft der Nachweis bei gesetzlich Versicherten heute weitgehend digital – die Pflicht zur Krankmeldung bleibt jedoch bestehen.
Sie haben Fragen zur Krankmeldung, zur Entgeltfortzahlung oder zu einer Kündigung wegen Krankheit? Kontaktieren Sie alphalex Rechtsanwälte in München und lassen Sie Ihre arbeitsrechtliche Situation prüfen.


