Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht in München: Beratung bei Gründung, Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterstreit, Geschäftsführerfragen, Nachfolge und Liquidation.

Gesellschaftsrecht München

Anwalt für Gesellschaftsrecht in München

Wer ein Unternehmen gründet, führt, umstrukturiert oder an die nächste Generation übergeben möchte, trifft regelmäßig auf gesellschaftsrechtliche Fragen. Die richtige Rechtsform, ein durchdachter Gesellschaftsvertrag und klare Regelungen zwischen den Gesellschaftern können entscheidend dazu beitragen, rechtliche Risiken und spätere Konflikte zu vermeiden.

Als Anwalt für Gesellschaftsrecht in München berät alphalex Unternehmer, Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen – von der Gesellschaftsgründung über die laufende Beratung bis zu Gesellschafterstreitigkeiten, Veränderungen der Unternehmensstruktur und der Beendigung einer Gesellschaft. Unser Tätigkeitsschwerpunkt umfasst insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Gesellschaftsgründungen.

Gesellschaftsrecht: Beratung für Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer

Gesellschaftsrechtliche Entscheidungen haben häufig langfristige wirtschaftliche Auswirkungen. Deshalb sollte eine rechtliche Gestaltung nicht erst dann beginnen, wenn bereits ein Konflikt entstanden ist. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Gründung von Gesellschaften und Wahl der passenden Rechtsform
  • Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen
  • Aufnahme neuer Gesellschafter und Übertragung von Beteiligungen
  • Rechten und Pflichten von Gesellschaftern
  • rechtlichen Fragen der Geschäftsführung
  • Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen
  • Konflikten und Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
  • Umstrukturierungen und Änderungen der Gesellschaftsform
  • Unternehmensnachfolge
  • Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
Gesellschaftsrecht München
Gesellschaftsrecht München

Gesellschaftsgründung: Die passende Rechtsform wählen

Schon bei der Unternehmensgründung werden wichtige Weichen gestellt. Welche Rechtsform geeignet ist, hängt unter anderem von der geplanten Unternehmensgröße, der Zahl der Beteiligten, den Entscheidungsstrukturen, dem Kapitalbedarf und den gewünschten Haftungsverhältnissen ab. In Betracht kommen beispielsweise GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG oder AG.
Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Für ihre Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen; eine persönliche Haftung der Gesellschafter allein aufgrund ihrer Gesellschafterstellung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Personengesellschaften gelten andere Strukturen. Bei einer OHG haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei einer KG wird zwischen persönlich haftenden Komplementären und Kommanditisten unterschieden, deren Außenhaftung sich nach den gesetzlichen Regelungen insbesondere nach der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme und der geleisteten Einlage richtet.

Wir erläutern Ihnen die Unterschiede verständlich und entwickeln gemeinsam eine gesellschaftsrechtliche Struktur, die zu Ihrem Vorhaben passt.

Benötigen Sie Unterstützung in gesellschaftsrechtlicher Angelegenheit oder wollen Sie ein Unternehmen gründen?

Rufen Sie uns an oder kommen Sie zu uns! Lassen Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten beraten.

alphalex Rechtsanwälte München

Jetzt Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie schnell, digital und auf den Punkt.

Gesellschaftsvertrag individuell gestalten

Ein guter Gesellschaftsvertrag sollte mehr regeln als die gesetzlichen Mindestanforderungen. Gerade wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen aufbauen oder führen, empfiehlt es sich, mögliche Konfliktsituationen frühzeitig mitzudenken.
Wichtige Punkte können beispielsweise Stimmrechte, Geschäftsführungsbefugnisse, Gewinnverteilung, zustimmungspflichtige Geschäfte, Anteilsübertragungen, Vorkaufsrechte, Wettbewerbsverbote, das Ausscheiden eines Gesellschafters oder die Unternehmensnachfolge betreffen.

Eine vorausschauende Vertragsgestaltung kann helfen, Handlungsspielräume zu erhalten und Streitigkeiten zu vermeiden. Wir erstellen und prüfen Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen und unterstützen Sie auch bei später notwendigen Änderungen.

GmbH, GbR, KG oder GmbH & Co. KG?

Die Wahl der Gesellschaftsform sollte nicht allein anhand der Gründungskosten getroffen werden. Haftung, Kapitalausstattung, Geschäftsführung, Beteiligungsmöglichkeiten und Nachfolge können ebenso eine Rolle spielen.
Auch das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat sich grundlegend weiterentwickelt. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts unterscheidet das BGB ausdrücklich zwischen rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Gesellschaft. Für rechtsfähige Gesellschaften besteht zudem die Möglichkeit der Eintragung als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR).
Bei komplexeren Beteiligungsstrukturen kann wiederum eine GmbH & Co. KG interessant sein. Hier übernimmt typischerweise eine GmbH die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters der Kommanditgesellschaft.
Welche Gestaltung im konkreten Fall sinnvoll ist, sollte anhand der individuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilt werden.

Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern

Mit der Gründung endet der gesellschaftsrechtliche Beratungsbedarf nicht. Im laufenden Geschäft können Fragen zu Zuständigkeiten, Vertretungsmacht, Gesellschafterbeschlüssen oder Haftungsrisiken entstehen.
Gerade Geschäftsführer einer GmbH tragen besondere Verantwortung. Das GmbH-Gesetz verlangt von ihnen bei der Führung der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; Pflichtverletzungen können zu einer Haftung gegenüber der Gesellschaft führen.

Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter daher frühzeitig zu ihren Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten – insbesondere dann, wenn wichtige unternehmerische Entscheidungen, Veränderungen in der Gesellschafterstruktur oder wirtschaftlich schwierige Situationen bevorstehen.

Gesellschafterstreit und gesellschaftsrechtliche Konflikte

Unterschiedliche Vorstellungen über die Unternehmensstrategie, Gewinnverwendung oder Geschäftsführung können selbst in langjährig erfolgreichen Gesellschaften zu erheblichen Konflikten führen.
Bei einem Gesellschafterstreit analysieren wir zunächst die gesellschaftsvertragliche und rechtliche Ausgangslage und entwickeln darauf aufbauend eine geeignete Strategie. Dabei kann es um die Durchsetzung von Gesellschafterrechten, die Wirksamkeit von Beschlüssen, Informationsrechte, Anteilsübertragungen, das Ausscheiden einzelner Beteiligter oder eine wirtschaftlich sinnvolle Trennung gehen.
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Wo möglich, stehen tragfähige und wirtschaftlich vernünftige Lösungen im Vordergrund. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht erreichbar, vertreten wir Ihre Interessen konsequent auch im gerichtlichen Verfahren.

Umstrukturierung, Unternehmensnachfolge und Liquidation

Unternehmen verändern sich. Neue Gesellschafter kommen hinzu, Beteiligungsverhältnisse werden angepasst, Unternehmensteile werden übertragen oder die Unternehmensnachfolge muss geregelt werden.
Wir begleiten gesellschaftsrechtliche Veränderungen von der Planung über die erforderliche Vertragsgestaltung bis zur Umsetzung. Dabei berücksichtigen wir auch Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten und stimmen steuerlich relevante Fragestellungen bei Bedarf mit der steuerlichen Beratung ab.
Auch bei der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft unterstützen wir Sie bei den erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritten.

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in München

Gesellschaftsrecht verlangt neben juristischer Genauigkeit auch Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. alphalex berät seit vielen Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen und nennt Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründungen, als einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte.
Durch die Verbindung zum Handelsrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht können gesellschaftsrechtliche Fragestellungen auch fachübergreifend betrachtet werden.

Sie planen eine Gesellschaftsgründung in München, möchten einen Gesellschaftsvertrag prüfen lassen oder benötigen Unterstützung bei einem Gesellschafterkonflikt? Nehmen Sie Kontakt mit alphalex auf. Wir besprechen Ihre Ausgangslage und klären, welche rechtlichen Schritte für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Thema Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation, Führung und Beendigung von Unternehmen und Gesellschaften. Es betrifft unter anderem die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, die Haftung von Geschäftsführern, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie Veränderungen innerhalb eines Unternehmens. Auch Gesellschafterstreitigkeiten, Beteiligungsverkäufe, Umwandlungen und Unternehmensnachfolgen gehören zum Gesellschaftsrecht.

Die passende Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere das Geschäftsmodell, die Anzahl der Gründer, der Kapitalbedarf, die gewünschte Haftungsbeschränkung, steuerliche Aspekte und die geplante Unternehmensentwicklung.

Zur Auswahl stehen beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Unternehmergesellschaft (UG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei der GmbH beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital 25.000 Euro.

Eine rechtliche Beratung vor der Gründung hilft dabei, Haftungsrisiken zu erkennen und eine langfristig geeignete Struktur zu wählen.

Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern. Er sollte unter anderem regeln, wie Entscheidungen getroffen, Gewinne verteilt und Geschäftsanteile übertragen werden. Ebenso wichtig sind Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote, Nachfolgefälle, Abfindungen und das Ausscheiden von Gesellschaftern.

Unklare oder unvollständige Regelungen führen in der Praxis häufig zu Konflikten. Ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag kann Streitigkeiten vorbeugen und verlässliche Verfahren für schwierige Situationen schaffen. Das Gesetz lässt insbesondere bei der GbR einen erheblichen vertraglichen Gestaltungsspielraum zu.

Bei Personengesellschaften wie der GbR oder OHG stehen die beteiligten Personen und ihre Zusammenarbeit im Vordergrund. Je nach Rechtsform können die Gesellschafter persönlich und mit ihrem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG sind rechtlich stärker von ihren Gesellschaftern getrennt. Grundsätzlich haftet hier die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Persönliche Haftungsrisiken können jedoch weiterhin entstehen, beispielsweise aufgrund eigener Pflichtverletzungen, persönlicher Bürgschaften oder fehlerhaften Handelns in der Gründungs- und Krisenphase.

Ob eine persönliche Haftung besteht, richtet sich vor allem nach der gewählten Rechtsform. Gesellschafter einer OHG haften den Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner. Bei einer KG ist die Haftung der Kommanditisten grundsätzlich auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt, soweit die vereinbarte Einlage geleistet wurde.

Auch bei haftungsbeschränkten Gesellschaften können persönliche Risiken entstehen, etwa durch Bürgschaften, Pflichtverletzungen oder unzulässige Entnahmen. Die konkrete Haftung sollte daher immer anhand des Einzelfalls geprüft werden.

Bei einem Gesellschafterstreit sollten zunächst der Gesellschaftsvertrag, bestehende Gesellschaftervereinbarungen und die gefassten Beschlüsse geprüft werden. Abhängig von der Situation kommen Verhandlungen, eine Mediation, die Anfechtung von Beschlüssen, der Ausschluss eines Gesellschafters oder eine Trennung der Beteiligten in Betracht.

Ein frühzeitiges rechtliches Vorgehen kann verhindern, dass der Konflikt die Handlungsfähigkeit oder den wirtschaftlichen Bestand des Unternehmens gefährdet. Für den Ausschluss eines Gesellschafters können ein wichtiger Grund und die jeweiligen gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen maßgeblich sein.

Geschäftsführer müssen bei der Leitung der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Verletzen sie ihre Pflichten und entsteht der Gesellschaft dadurch ein Schaden, können sie persönlich zum Ersatz verpflichtet sein.

Haftungsrisiken bestehen beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Pflichten, fehlerhaften Zahlungen, unzureichender Organisation oder nicht rechtzeitigem Handeln in einer Unternehmenskrise. Durch klare Zuständigkeiten, dokumentierte Entscheidungen und rechtzeitige Beratung lassen sich viele Risiken reduzieren.

Eine anwaltliche Beratung ist insbesondere bei der Unternehmensgründung, der Erstellung oder Änderung eines Gesellschaftsvertrags, der Aufnahme neuer Gesellschafter und dem Verkauf von Geschäftsanteilen sinnvoll. Auch bei Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftung, Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und Nachfolgeregelungen empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Begleitung.

Das Umwandlungsrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel. Da gesellschaftsrechtliche Entscheidungen häufig auch steuerliche, wirtschaftliche und haftungsrechtliche Folgen haben, sollten geplante Maßnahmen sorgfältig vorbereitet und aufeinander abgestimmt werden.

Sie haben Fragen zu einer gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit?
Wir prüfen Ihre individuelle Situation, erläutern verständlich die rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Entwicklung einer tragfähigen Lösung. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei.

Hinweis: Die vorstehenden Informationen bieten einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.