Arbeitsstrafrecht

Mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kennen wir die Schnittstellen zwischen Arbeits- und Strafrecht aus der Praxis. Unsere Stärke: klare Worte, empathische Beratung und konsequente Interessenvertretung.

Arbeitsstrafrecht

Strafbarkeit im Job – alphalex verteidigt Ihre Rechte

Mobbing durch den Vorgesetzten, ein unterschlagenes Gehalt, die unrechtmäßige Weitergabe Ihrer persönlichen Daten oder eine gefälschte Krankmeldung – all das klingt zunächst nach arbeitsrechtlichen Problemen. Doch viele Konflikte im Arbeitsverhältnis überschreiten die Grenze zum Strafrecht. Genau hier setzt das Arbeitsstrafrecht an. Wir beraten Sie kompetent, empathisch und zielgerichtet – egal, auf welcher Seite des Arbeitsverhältnisses Sie stehen.

Was ist Arbeitsstrafrecht?

Das Arbeitsstrafrecht ist kein eigenständiges Gesetz, sondern ein Querschnittsbereich, der strafrechtlich relevante Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erfasst. Es verbindet Normen aus dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Sozialgesetzbuch (SGB) sowie speziellen arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Relevante Tatbestände können sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern verwirklicht werden. Der Unterschied zum normalen Arbeitsrecht: Die Konsequenzen sind nicht nur zivilrechtlicher Natur – sie können Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Einträge im Führungszeugnis bedeuten.

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Schwerpunkte im Arbeitsstrafrecht

Im Arbeitsrecht können Konflikte am Arbeitsplatz schnell strafrechtliche Folgen haben. alphalex berät und vertritt Mandanten in diesem sensiblen Bereich mit langjähriger Erfahrung.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei Vorwürfen gegen Arbeitgeber, etwa bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen, Datenschutzverstößen, Nötigung oder systematisch nicht vergüteten Arbeitszeiten.

Auch bei Vorwürfen gegen Arbeitnehmer stehen wir an Ihrer Seite – zum Beispiel bei Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, Unterschlagung, Geheimnisverrat oder gefälschten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Darüber hinaus beraten wir bei strafrechtlichen Risiken rund um Kündigung, Diskriminierung, Arbeitszeugnis und Aufhebungsverträge.

Verdacht auf eine Straftat im Arbeitsverhältnis? Sprechen Sie jetzt mit uns!

Informieren Sie sich auch über Rechtsfragen im Bereich Arbeitsstrafrecht und unsere Leistungen in Angelegenheiten von Schwarzarbeit, Betrugsdelikten und anderen Straftaten am Arbeitsplatz.

Was macht alphalex im Arbeitsstrafrecht besonders?

Bei alphalex arbeiten zwei Anwälte zusammen, die sich hervorragend ergänzen: Michael H. Struckhoff, Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 30 Jahren Erfahrung, und Niklas Struckhoff, der eine junge, konsequent digitale Perspektive einbringt. So verbinden sich langjährige Routine und frische Ideen zu Lösungen, die juristisch fundiert und zeitgemäß sind.

Was uns auszeichnet:

  • Fachanwaltliche Kompetenz: Mit Michael H. Struckhoff steht Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite, der die Schnittstellen zum Strafrecht aus langjähriger Praxis kennt.
  • Empathische Beratung: Strafrechtliche Vorwürfe im Arbeitsverhältnis sind oft mit großem emotionalem Stress verbunden. Wir nehmen uns Zeit für Sie und erklären alles verständlich.
  • Konsequente Vertretung: Wir kämpfen konsequent für Ihre Rechte – ob als Beschuldigter, Geschädigter oder Zeuge.
  • Digital aufgestellt: Beratung auf Wunsch per Videocall, digitale Akteneinsicht und schnelle Erreichbarkeit – Recht ohne Umwege.

Auch für Arbeitgeber: Prävention und Verteidigung 

Arbeitsstrafrecht ist keine Einbahnstraße. Auch Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, sich gegen unberechtigte Strafanzeigen zu verteidigen oder interne Straftaten rechtssicher aufzuklären. alphalex berät Unternehmen bei der Einrichtung von Compliance-Strukturen und vertritt Arbeitgeber in Ermittlungsverfahren. 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren – diskret, kompetent, digital.

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Arbeitsstrafrecht

Ja. Wenn ein Arbeitnehmer Arbeitszeiten manipuliert oder Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, kann der Arbeitgeber Strafanzeige erstatten. Dies kann parallel zu einer fristlosen Kündigung erfolgen. Umgekehrt gilt: Auch Arbeitnehmer können Anzeige erstatten, wenn der Arbeitgeber Sozialabgaben unterschlägt oder Löhne vorenthält.

Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist nach § 266a StGB eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Als Betroffener können Sie nicht nur zivilrechtlich vorgehen, sondern auch Strafanzeige erstatten. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu wählen. 

Bleiben Sie ruhig und äußern Sie sich zunächst nicht. Nehmen Sie so schnell wie möglich anwaltlichen Beistand in Anspruch. Eine voreilige Aussage kann Ihre Lage verschlechtern. Wir analysieren vorab den Sachverhalt vertraulich und entwickeln die beste Verteidigungsstrategie für Sie.

Unter Umständen ja. Wenn der Druck durch ernsthafte Drohungen (z.B. Strafanzeige, Bloßstellung) ausgeübt wurde, kann der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllt sein. Darüber hinaus kann der Aufhebungsvertrag wegen widerrechtlicher Drohung anfechtbar sein. Lassen Sie den Sachverhalt von uns prüfen.

alphalex Rechtsanwälte München

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