Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht München

Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht

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Strafrecht & Wirtschaftskriminalität

Als Vorstand, Geschäftsführer, Unternehmer oder Führungskraft eines Unternehmens sind Sie speziellen Risiken des Strafrechts ausgesetzt.

Die Rechtsanwaltskanzlei München alphalex hilft Ihnen, diese Risiken zu minimieren und vertritt Ihre Interessen wenn es ernst wird.

Strafrechtlich relevante Tatbestände im Bereich der Wirtschaft betreffen vor allem Korruption, Betrug, die Veruntreuung von Vermögen und immer häufiger auch den Diebstahl geistigen Eigentums.

Wirtschaftsstrafrecht: Steuerdelikte im Unternehmen

Naturgemäß ist das Wirtschaftsstrafrecht auch eng mit zahlreichen weiteren Rechtsgebieten, beispielsweise dem Steuerstrafrecht verflochten.

Als Vorstand oder Geschäftsführer sind Sie schließlich unter anderem für die jeweils rechtzeitige Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter strafrechtlich verantwortlich (Strafgesetzbuch, § 266a). Gemäß §823 Absatz 2 BGB haften Sie sozialversicherungsrechtlich sogar persönlich hierfür!

Strafrechtliche Verantwortung

Strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können Sie übrigens auch, ohne Organ (Vorstand, Geschäftsführer) einer Gesellschaft zu sein!

Wer befugt ist, wesentliche Entscheidungen im Unternehmen vorzunehmen, kann im Wirtschaftsstrafrecht als sogenannter faktischer Geschäftsführer angesehen werden. Dann drohen genauso persönliche strafrechtliche Konsequenzen wie dem formellen Vorstand oder Geschäftsführer.

Insolvenzstrafrecht, Buchführungspflicht & Schuldnerbegünstigung

Als Vorstand oder Geschäftsführer einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH oder UG – haftungsbeschränkt) sind Sie nach § 15a Insolvenzordnung verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch binnen 3 Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies kann auch für den sog. faktischen Vorstand oder Geschäftsführer gelten.

Die Vorschriften der Verletzung der Buchführungspflicht § 283b Strafgesetzbuch, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung §§ 283c und d Strafgesetzbuch ergänzen diesen Reigen strafrechtlicher Besonderheiten für einen Vorstand, Geschäftsführer oder Unternehmer allein im Strafgesetzbuch.

Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht München

In der Kanzlei alphalex profitieren unsere Mandanten auch stets von den weit gestreuten Fachkenntnissen unserer Rechtsanwälte.

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