Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht München

Gesellschaftsrecht

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Überblick der wichtigsten Gesellschaftsformen

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Grundform aller Gesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in §§ 705 ff. BGB geregelt ist. Sie ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei natür­lichen oder auch juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft genannt) kommt in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen vor, so z. B. als Anwaltssozietät, Lotto-Tippgemeinschaft, Fahrgemeinschaften, Erbengemein­schaften, Gemeinschafts­praxen bei Ärzten etc..

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine der beliebtesten Formen der Kapitalgesellschaften und in Deutschland mit am weitesten verbreitet. Die Besonderheit liegt hier darin, dass die Haftung der Gesellschaft auf das Stammkapital beschränkt ist, eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist nicht vorgesehen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und / oder juristischen Personen, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe in Form einer Personengesellschaft betreiben. Die Gründung setzt regelmäßig den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen mindestens einem Komplementär – dies ist der persönlich haftende Gesellschafter – und einem Kommanditisten voraus.

Der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) haftet persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen, der Kommanditist ist in seiner Haftung auf die Hafteinlage beschränkt.

GmbH & Co. KG

Die Besonderheit dieser Gesellschaftsform ist, dass es sich um eine Kommanditgesellschaft handelt, deren persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) eine Kapitalgesellschaft ist. Bei dieser Gesellschaftsform werden also die wesentlichen Elemente der Kapitalgesellschaft und der Personengesellschaft vermischt. Die Haftung der GmbH als Komplementär ist auf das Gesellschaftsvermögen der Komplementär-GmbH beschränkt.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, ihre Rechtsgrundlagen findet sie im Aktiengesetz. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beträgt in Deutschland mindestens € 50.000,00, es ist in Aktien zerlegt, die einen Nennwert von mindestens € 1,00 haben.

Auch hier gibt es zahlreiche Mischformen, etwa die AG & Co. KG, die europäische Aktiengesellschaft (SE) oder die sogenannte kleine Aktiengesellschaft.

Sie wollen eine Gesellschaft gründen und wissen nicht, wie?

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Gedankens, gründen mit Ihnen Ihre Gesellschaft, beraten über die richtige Gesellschaftsform und begleiten Sie bei Ihrer täglichen Arbeit.

Egal ob Sie eine neue Gesellschaft gründen möchten, ein StartUp-Unternehmen auf die Beine stellen wollen oder eine Umgründung einer bereits bestehenden Gesellschaft in eine andere Gesellschaftsform vornehmen möchten, wir sind die richtigen Ansprechpartner.

Wir berücksichtigen gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragestellungen, die durch die fachübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Gesellschaftsrechts besonders gut zu Tragen kommt.

Für Existenzgründer schlagen wir ein kostengünstiges Gesamtpaket vor, welches die Gesellschaftsgründung ebenso beinhaltet, wie die Fertigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, die Überprüfung von gewerblichen Mietverträgen und gegebenenfalls die zukunftsorientierte Überprüfung Ihrer familien- und erbrechtlichen Situation (Eheverträge / Erbverträge).

Gesellschaften – Gründung, Beratung & Liquidation

Das Gesellschaftsrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie.

Die profunde Kenntnis der verschiedenen Gesellschaftsformen und die Auseinandersetzung mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung sind für die Gründung, laufende Beratung und gegebenenfalls auch Liquidation von Gesellschaften von großer Bedeutung.

Das deutsche und auch das europäische Gesellschaftsrecht bieten zahlreiche Möglichkeiten, den individuellen Bedürfnissen der Gesellschafter Rechnung zu tragen.

Wir helfen Ihnen, die richtige Rechtsform für Ihre Gesellschaft zu finden und Ihre persönlichen Wünsche bei wichtigen Aspekten umzusetzen.

  • Gesellschafterstrukturen
  • Nachfolgeregelungen
  • Kapitalausstattung
  • Steueroptimierung
  • u.v.m.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander.

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht in München

Michael Struckhoff, Anwalt der Anwaltskanzlei in München, verfügt über langjährige Erfahrung bei der Lösung von rechtlichen Fragestellungen und Problemen im Gesellschaftsrecht. Ganz besondere Kompetenzen besitzt er im Bereich der Gesellschaftsgründung: Ob AG, GmbH oder KG …

Teilweise eng verzahnt zeigt sich das Gesellschaftsrecht mit anderen Rechtsgebieten. Allen voran das Handelsrecht, aber auch viele Aspekte des Arbeitsrechts sind gerade bei der Führung von Gesellschaften von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Die Anwälte unserer Kanzlei bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen stets die beste Beratung und Unterstützung. Nehmen Sie mit der Rechtsanwaltskanzlei München Kontakt auf!

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