Betriebsverfassungsrecht

Titelbild Arbeitsrecht Anwalt

Heute sind die Verbindungen zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht intensiver denn je. Deshalb bedarf es in diesem Bereich einer schnellen und kompetenten Vertretung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft / Hauptzollamt), es drohen hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen und Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Arbeitsstrafrecht betritt insbesondere Schwarzarbeit und die daraus regelmäßig folgende Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer.

Betroffen sind weiterhin Straftaten am Arbeitsplatz, etwa Betrugs- und Unterschlagungsdelikte (der berühmte „Griff in die Kasse“), körperliche Auseinandersetzungen mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden.

Unter den Bereich des Arbeitsstrafrechts fallen allerdings auch Verstöße gegen die Gewerbeordnung, das Arbeitszeitgesetz oder die Steuergesetze.

Werden Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert, ist schnelle und kompetente Hilfe zwingend notwendig.

Ihr Ansprechpartner:

Michael H. Struckhoff
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